Wer trägt die Kosten?

Die Kosten für die spezialisierte palliativmedizinische Betreuung werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Eine Zuzahlung des Patienten ist nicht erforderlich.

Bei privat versicherten Patienten stellen wir einen Kostenübernahmeantrag bei Beginn der Versorgung. In der Regel wird dieser durch die jeweilige Krankenversicherung bewilligt

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