... ist ein Ansatz zur Verbesserung der Lebensqualität von Patienten und ihren Familien, die mit Problemen konfrontiert sind, welche mit einer lebensbedrohlichen Erkrankung zusammenhängen. Dies geschieht durch Vorbeugen und Lindern von Leiden, durch frühzeitige Erkennung, sorgfältige Einschätzung und Behandlung von Schmerzen, sowie anderen Problemen körperlicher, psychosozialer und spiritueller Art.
(Weltgesundheitsorganisation)
In Anlehnung an die bereits 1977 von Dame Cicely Saunders erhobenen Forderungen können die Aufgaben der palliativmedizinischen Einrichtungen in den verschiedenen Umgebungen zusammengefasst werden:
Ziel der Palliativmedizinischen und hospizlichen Behandlung ist die Verbesserung oder Erhaltung der Lebensqualität – nicht eine Lebensverlängerung um jeden Preis.
(Sabatowski, Radbruch, Nauck, Roß, Zernikow: Wegweiser Hospiz und Palliativmedizin Deutschland 2005, Hospiz Verlag 2005)
Auf einer Palliativstation werden ausschließlich unheilbar kranke Menschen mit begrenzter Lebenserwartung betreut. Das multiprofessionelle Team besteht in der Regel aus Ärzten, Pflegenden und weiteren Therapeuten, die größtenteils eine palliativmedizinische Zusatz-Qualifikation erworben haben. Der Stellenschlüssel ist relativ hoch, damit sich die Teammitglieder ausreichend Zeit für die Patienten und ihre Angehörigen nehmen können.
Eine Palliativstation ist in der Regel wohnlich eingerichtet und bemüht sich um eine Atmosphäre der Geborgenheit.
Für Angehörige besteht die Möglichkeit, durchgehend auf der Station zu verweilen. Neben einer optimalen Schmerztherapie und Symptomlinderung stehen auch psychosoziale und spirituelle Nöte im Fokus der Bemühungen.
Auf eine gute zwischenmenschliche Kommunikation zwischen allen Beteiligten, die Achtung der Autonomie sowie die gewissenhafte Abwägung schwieriger ethischer Fragestellungen wird größter Wert gelegt. Eine Entlassung in stabilisiertem Zustand zurück in die eigene Häuslichkeit ist meistens das Ziel. Die durchschnittliche Verweildauer auf Palliativstationen beträgt etwa 12 bis 14 Tage.
Quelle: Website der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (www.dgpalliativmedizin.de) / Stand: 30.6.2009)
Ein AHD ist die Weiterentwicklung einer Hospizinitiative und verfügt über qualifizierte Hospizhelfer (mind. 15 geschulte Ehrenamtliche, mind. eine halbe Stelle für eine hauptamtliche, qualifizierte Koordinationskraft), die für Betroffene und Angehörige psychosoziale Unterstützung im Sterbe- und Trauerprozeß anbieten. Die Hospizhelferschulung wird entweder selbst durchgeführt oder vermittelt; die Hospizhelfer erhalten Begleitung (z. B. Supervision) und Fortbildungen. Der AHD ist zu festen Zeiten im Büro erreichbar. (Wesentliche Elemente: ehrenamtliche Mitarbeit, hauptamtliche Koordinationskraft)
(Quelle: http://www.palliativ-portal.de)
Ziel der Hospizarbeit ist es, ein Sterben zu Hause, in der gewohnten Umgebung zu ermöglichen. Sofern dies nicht möglich ist und eine Krankenhausbehandlung nicht notwendig oder gewünscht ist, kann die Aufnahme in einem stationären Hospiz erfolgen.
Stationäre Hospize sind baulich, organisatorisch und wirtschaftlich eigenständige Einrichtungen mit separatem Personal und Konzept. Sie verfügen mindestens über acht und in der Regel höchstens über 16 Betten. Stationäre Kinderhospize sind speziell auf die Bedürfnisse lebensverkürzend erkrankter Kinder ausgerichtet.
Im Mittelpunkt der stationären Hospizversorgung stehen die schwerstkranken Patientinnen und Patienten mit ihren Wünschen und Bedürfnissen. Eine ganzheitliche Pflege und Versorgung wird durch haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Hospizes in Zusammenarbeit mit palliativmedizinisch erfahrenen (Haus-)Ärztinnen und Ärzten gewährleistet.
Voraussetzung für die Aufnahme in ein stationäres Hospiz ist, dass die Patientin bzw. der Patient an einer Erkrankung leidet, die progredient verläuft und bei der oder dem eine Heilung ausgeschlossen ist. Zu den weiteren Voraussetzungen zählen u.a., dass eine palliativ-medizinische und palliativ-pflegerische Versorgung im stationären Hospiz notwendig ist und eine Aufnahme von der Patientin bzw. dem Patienten gewünscht wird.
Eine Regelung zur Finanzierung stationärer Hospize wurde im Jahr 1997 in das SGB V aufgenommen und im Jahr 2009 überarbeitet. Danach werden die Kosten der stationären Hospizversorgung in Hospizen für Erwachsene zu 90% von der jeweiligen Kranken- und Pflegekasse übernommen. 10% der Kosten werden durch das stationäre Hospiz bzw. den Träger erbracht. Patientinnen und Patienten sind seit der Gesetzesänderung im Jahr 2009 (§39a Abs. 1 SGB V) von einem Eigenanteil befreit. In stationären Kinderhospizen werden 95% der Kosten durch Kranken- und Pflegekassen übernommen, den Rest erbringt auch hier das stationäre Hospiz bzw. der Träger durch Spenden.
Stand der Entwicklung:
Das erste stationäre Hospiz in Deutschland wurde 1986 in Aachen (Haus Hörn) eröffnet. Derzeit gibt es 200 stationäre Hospize (einschl. der Kinderhospize) mit regional unterschiedlicher Verteilung in Deutschland
(Deutscher Hospiz- und PalliativVerband http://www.dhpv.de/themen_hospize.html)
Die allgemeine ambulante Palliativversorgung (AAPV) dient dem Ziel, die Lebensqualität und die Selbstbestimmung von Palliativpatienten so weit wie möglich zu erhalten, zu fördern und zu verbessern und ihnen ein menschenwürdiges Leben bis zum Tod in ihrer gewohnten Umgebung, in stationären Pflegeeinrichtungen bzw. stationären Hospizen zu ermöglichen.
AAPV beinhaltet die Palliativversorgung, die von Leistungserbringern der Primärversorgung (in erster Linie den niedergelassenen Haus- und Fachärzten sowie den ambulanten Pflegediensten) mit palliativmedizinischer Basisqualifikation erbracht werden kann. Der Großteil der Palliativpatienten, die medizinische und pflegerische Versorgung benötigen, kann auf diese Weise ausreichend versorgt werden.
Die Leistungserbringer in der AAPV sind in der Regel nur zu einem kleinen Teil ihrer Zeit mit der Versorgung von Palliativpatienten beschäftigt. Die Versorgung richtet sich an palliativmedizinischen Therapiezielen und -inhalten aus. Geschulte ehrenamtliche Hospizmitarbeiter werden je nach Bedarf aktiv eingebunden. Reichen die therapeutischen Möglichkeiten nicht aus, um den Bedürfnissen der Betroffenen gerecht zu werden, sind die Strukturen der spezialisierten Palliativversorgung einzubeziehen.
Definition DGP/DHPV 15.1.2009 (http://www.dgpalliativmedizin.de/allgemein/allgemeine-ambulante-palliativversorgung-aapv.html)
... dient – in Ergänzung zur allgemeinen ambulanten Palliativversorgung – dem Ziel, die Lebensqualität und die Selbstbestimmung von Palliativpatienten so weit wie möglich zu erhalten, zu fördern und zu verbessern und ihnen ein menschenwürdiges Leben bis zum Tod in ihrer gewohnten Umgebung, in stationären Pflegeeinrichtungen bzw. stationären Hospizen zu ermöglichen. Nur ein Teil aller Sterbenden benötigt diese besondere Versorgungsform.
Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung richtet sich an Palliativpatienten und deren soziales Umfeld, wenn die Intensität oder Komplexität der aus dem Krankheitsverlauf resultierenden Probleme den Einsatz eines spezialisierten Palliativteams (Palliative Care Team) notwendig macht - vorübergehend oder dauerhaft. Sie erfolgt im Rahmen einer ausschließlich auf Palliativversorgung ausgerichteten Versorgungsstruktur.
Diese beinhaltet insbesondere spezialisierte palliativärztliche und palliativpflegerische Beratung und/oder (Teil-)Versorgung, einschließlich der Koordination von notwendigen Versorgungsleistungen bis hin zu einem umfassenden, individuellen Unterstützungsmanagement. Multiprofessionalität, 24-stündige Erreichbarkeit an sieben Tagen in der Woche und Spezialistenstatus (durch Weiterbildung und Erfahrung) der primär in der Palliativversorgung tätigen einzelnen Leistungserbringer sind unverzichtbar.
Das Team führt regelmäßige multiprofessionelle Teamsitzungen und Fallbesprechungen durch und arbeitet eng mit den Strukturen der Primärversorgung (z.B. niedergelassene Ärzte, Pflegedienste, Krankenhäuser, stationäre Pflegeeinrichtungen) sowie den Einrichtungen der Hospizbewegung zusammen. SAPV kann als alleinige Beratungsleistung, Koordinationsleistung, additiv unterstützende Teilversorgung oder vollständige Patientenversorgung verordnet werden. Leistungen nach SGB XI sind jedoch nicht Bestandteil der SAPV.
(Definition DGP und DHPV (15.01.2009 http://www.dgpalliativmedizin.de/allgemein/sapv.html)
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